StGB § 89b – Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer terroristischen Straftat
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchStGB
- Zitierweise§ 89b StGB
- Stand13.11.1998
- FundstelleRGBl 1871, 127
(1) Wer in der Absicht, sich in der Begehung einer terroristischen Straftat gemäß § 89a Abs. 2 Nr.
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