GmbHG § 56a – Leistungen auf das neue Stammkapital
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchGmbHG
- Zitierweise§ 56a GmbHG
- Stand23.10.2024
- FundstelleRGBl 1892, 477
Für die Leistungen der Einlagen auf das neue Stammkapital finden § 7 Abs. 2 Satz 1 und Abs.
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