GmbHG § 56a – Leistungen auf das neue Stammkapital
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchGmbHG
- Stand23.10.2024
- FundstelleRGBl 1892, 477
Für die Leistungen der Einlagen auf das neue Stammkapital finden § 7 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 sowie § 19 Abs. 5 entsprechende Anwendung.