StPO § 1 – Anwendbarkeit des Gerichtsverfassungsgesetzes
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchStPO
- Zitierweise§ 1 StPO
- Stand07.04.1987
- FundstelleBGBl 1950, 455, 629
Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte wird durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmt.
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