StPO § 153e – Absehen von der Verfolgung bei Staatsschutzdelikten wegen tätiger Reue
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchStPO
- Zitierweise§ 153e StPO
- Stand07.04.1987
- FundstelleBGBl 1950, 455, 629
(1) Hat das Verfahren Straftaten der in § 74a Abs. 1 Nr.
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