StPO § 272 – Inhalt des Hauptverhandlungsprotokolls
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchStPO
- Stand07.04.1987
- FundstelleBGBl 1950, 455, 629
Das Protokoll über die Hauptverhandlung enthält 1.den Ort und den Tag der Verhandlung;2.die Namen der Richter und Schöffen, des Beamten der Staatsanwaltschaft, des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle und des zugezogenen Dolmetschers;3.die Bezeichnung der Straftat nach der Anklage;4.die Namen der Angeklagten, ihrer Verteidiger, der Privatkläger, der Nebenkläger, der Anspruchsteller nach § 403, der sonstigen Nebenbeteiligten, der gesetzlichen Vertreter, der Bevollmächtigten und der Beistände;5.die Angabe, daß öffentlich verhandelt oder die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist.