AktG § 241 – Nichtigkeitsgründe
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAktG
- Zitierweise§ 241 AktG
- Stand04.02.2026
- FundstelleBGBl I 1965, 1089
Ein Beschluß der Hauptversammlung ist außer in den Fällen des § 192 Abs. 4, §§ 212, 217 Abs.
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