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AktG § 250 – Nichtigkeit der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

(1) Die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds durch die Hauptversammlung ist außer im Falle des § 241 Nr. 1, 2 und 5 nur dann nichtig, wenn 1.der Aufsichtsrat unter Verstoß gegen § 96 Absatz 4, § 97 Abs.

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