VwVfG § 10 – Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchVwVfG
- Zitierweise§ 10 VwVfG
- Stand23.01.2003
- FundstelleBGBl I 1976, 1253
Das Verwaltungsverfahren ist an bestimmte Formen nicht gebunden, soweit keine besonderen Rechtsvorschriften für die Form des Verfahrens bestehen. Es ist einfach, zweckmäßig und zügig durchzuführen.
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