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VwVfG § 93 – Niederschrift

Über die Sitzung ist eine Niederschrift zu fertigen. Die Niederschrift muss Angaben enthalten über 1.den Ort und den Tag der Sitzung, 2.die Namen des Vorsitzenden und der anwesenden Ausschussmitglieder, 3.den behandelten Gegenstand und die gestellten Anträge, 4.die gefassten Beschlüsse, 5.das Ergebnis von Wahlen.

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