Compliance & Regulatory Monitor

BDSG § 22 – Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten

Dieser Paragraph des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) regelt, wann besondere persönliche Daten, wie Gesundheitsdaten, verarbeitet werden dürfen. Das sind sensible Informationen, die besonderen Schutz benötigen.

Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.

Kostenlos ansehen und weitere Gesetzestexte durchsuchen →

Weitere Gesundheit-Paragraphen