Gesetz zur Wiedergutmachung im Staatsangehörigkeitsrecht
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum30.01.2020
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz regelt, dass Menschen, die während des NS-Regimes die deutsche Staatsangehörigkeit verloren oder nicht erwerben konnten, einen Anspruch auf Einbürgerung haben. Dies gilt auch für ihre Nachkommen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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