Gesetz zur Änderung des § 246 Baugesetzbuch (Baugesetzbuchänderungsgesetz - BauGBÄG)
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum15.01.2020
- UrheberBundesregierung
In diesem Gesetz geht es um eine Verlängerung von besonderen Regeln, die es einfacher machen, Unterkünfte für Flüchtlinge zu bauen. Diese speziellen Regelungen gelten bis zum 31.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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