Gesetz zur Verbesserung des Persönlichkeitsrechtsschutzes bei Bildaufnahmen
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum02.07.2020
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz schützt die Persönlichkeitsrechte von Menschen, insbesondere von verstorbenen oder verletzten Unfallopfern und von Personen, die in intimen oder schutzbedürftigen Situationen abgebildet werden. Es wird strenger geregelt, wann und wie Bildaufnahmen gemacht und verbreitet werden dürfen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Gesetz zur Transparenz bei Beteiligungen an Unternehmen durch Mitglieder der Bundesregierung
- Gesetz zur Herstellung von Transparenz hinsichtlich der Aufnahme von Krediten durch Parteien
- Gesetz über die Bundeszentrale für politische Bildung (BpBG)
- Gesetz für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität
- Gesetz zur Stärkung der Reserve (Reservestärkungsgesetz - ResStG)