Gesetz zum Schutz vulnerabler Personen bei richterlichen Anhörungen im Betreuungs- und Unterbringungsverfahren
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum01.07.2020
- UrheberBundesregierung
Dieses Gesetz schützt Menschen, die besonders verletzlich sind, bei Anhörungen vor Gericht, speziell in Fällen von Betreuung und Unterbringung. Während einer nationalen Pandemie dürfen solche Anhörungen auch per Video oder Audio an einem anderen Ort stattfinden, um das Ansteckungsrisiko zu verringern.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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