Gesetz zur Verbesserung der Datenübermittlung für Zwecke der Ernährungsvorsorge
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum27.11.2020
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz verbessert, wie Daten zwischen Behörden in Deutschland ausgetauscht werden. Der Zweck ist die Vorbereitung auf mögliche Versorgungsengpässe in der Ernährung.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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