Compliance & Regulatory Monitor

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 98/2013

Das Gesetz regelt den Erwerb von Substanzen, die zur Herstellung von Explosivstoffen verwendet werden können. Privatpersonen dürfen bestimmte Ausgangsstoffe erst ab einer bestimmten Menge nicht mehr kaufen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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