Gesetz zur Anpassung des aktiven Wahlrechts (Wahlalteranpassungsgesetz)
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum21.05.2021
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz zur Anpassung des aktiven Wahlrechts ermöglicht es Jugendlichen, ab dem Alter von 16 Jahren an Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament teilzunehmen. Es tritt ohne Übergangsregelungen in Kraft, sodass die neuen Regelungen direkt vor der Bundestagswahl 2021 gelten.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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