Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes und der Geltungsdauer dienstrechtlicher Vorschriften
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum05.03.2021
- UrheberBundesregierung
In diesem Gesetz wird die Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes verlängert, um Verwaltungsverfahren während der COVID-19-Pandemie effektiv durchzuführen. Es werden Alternativen für die persönliche Anwesenheit von Beteiligten in Verfahren eingeführt und bestimmte Regelungen bis Ende 2022 verlängert.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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