Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum16.06.2023
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz verpflichtet bestimmte Unternehmen, ihre Ertragsteuerinformationen offenzulegen. Ziel ist es, mehr Transparenz über die Steuerzahlungen von multinationalen Firmen und ihren Tochtergesellschaften zu schaffen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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