Zweites Gesetz zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum15.12.2023
- UrheberBundesregierung
Es geht um ein Gesetz, das eine EU-Richtlinie zur Verhältnismäßigkeitsprüfung umsetzt. Damit soll sichergestellt werden, dass neue Regeln für Berufe nicht unnötig Einschränkungen schaffen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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