Zweites Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum22.03.2024
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz verbessert die Frühwarnungen zu Naturgefahren, indem ein neues Naturgefahrenportal beim Deutschen Wetterdienst eingerichtet wird. Außerdem werden einige Regeln zur bürokratischen Entlastung von kleinen Unternehmen geändert.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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