Gesetz zu dem Vertrag vom 3. Dezember 2009 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Republik Brasilien über die Rechtshilfe in Strafsachen
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum27.09.2024
- UrheberBundesregierung
Es geht um einen Vertrag zwischen Deutschland und Brasilien über die Zusammenarbeit in Strafsachen. Der Vertrag soll helfen, internationale Kriminalität zu bekämpfen, insbesondere bei Drogen, Sexualstraftaten und Vermögensdelikten.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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