Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum14.06.2024
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz schützt Minderjährige bei Eheschließungen im Ausland. Es bleibt unwirksam, wenn eine Person unter 16 Jahren beteiligt ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Gesetz zur Transparenz bei Beteiligungen an Unternehmen durch Mitglieder der Bundesregierung
- Gesetz zur Herstellung von Transparenz hinsichtlich der Aufnahme von Krediten durch Parteien
- Gesetz über die Bundeszentrale für politische Bildung (BpBG)
- Gesetz für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität
- Gesetz zur Stärkung der Reserve (Reservestärkungsgesetz - ResStG)