Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum13.09.2024
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz dient der Umsetzung von Vorgaben der EU zur Bekämpfung von Terrorismus. Es definiert, was eine terroristische Straftat ist, und erweitert das Strafrecht in verschiedenen Punkten, wie zum Beispiel bei Anstiftung und Finanzierung von Terrorismus.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Gesetz zur Transparenz bei Beteiligungen an Unternehmen durch Mitglieder der Bundesregierung
- Gesetz zur Herstellung von Transparenz hinsichtlich der Aufnahme von Krediten durch Parteien
- Gesetz über die Bundeszentrale für politische Bildung (BpBG)
- Gesetz für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität
- Gesetz zur Stärkung der Reserve (Reservestärkungsgesetz - ResStG)