Gesetz zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum27.06.2025
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz verlängert die Fristen für ein Programm, das den Ausbau von Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder unterstützen soll. Die neue Frist für die Umsetzung und Abrechnung dieser Projekte ist bis Ende 2029 beziehungsweise bis Juni 2030.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Gesetz zur Transparenz bei Beteiligungen an Unternehmen durch Mitglieder der Bundesregierung
- Gesetz zur Herstellung von Transparenz hinsichtlich der Aufnahme von Krediten durch Parteien
- Gesetz über die Bundeszentrale für politische Bildung (BpBG)
- Gesetz für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität
- Gesetz zur Stärkung der Reserve (Reservestärkungsgesetz - ResStG)