Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum21.11.2025
- UrheberBundesregierung
Das neue Gesetz ermöglicht es Notaren und anderen Beurkundungsstellen, Urkunden elektronisch zu erstellen. Dazu werden elektronische Niederschriften genutzt, die dann mit einer speziellen digitalen Unterschrift versehen werden können.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Gesetz zur Transparenz bei Beteiligungen an Unternehmen durch Mitglieder der Bundesregierung
- Gesetz zur Herstellung von Transparenz hinsichtlich der Aufnahme von Krediten durch Parteien
- Gesetz über die Bundeszentrale für politische Bildung (BpBG)
- Gesetz für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität
- Gesetz zur Stärkung der Reserve (Reservestärkungsgesetz - ResStG)