Erstes Gesetz zur Änderung des Eurojust-Gesetzes
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum06.03.2026
- UrheberBundesregierung
In diesem Gesetz werden Anpassungen an die aktuelle Eurojust-Verordnung gemacht. Es geht um die Benennung einer nationalen Behörde, die für Terrorismusfragen zuständig ist, und um Regelungen zum Fallbearbeitungssystem.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Gesetz zur Transparenz bei Beteiligungen an Unternehmen durch Mitglieder der Bundesregierung
- Gesetz zur Herstellung von Transparenz hinsichtlich der Aufnahme von Krediten durch Parteien
- Gesetz über die Bundeszentrale für politische Bildung (BpBG)
- Gesetz für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität
- Gesetz zur Stärkung der Reserve (Reservestärkungsgesetz - ResStG)