Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 64 - Trennung von Amt und Mandat)
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum16.04.2026
- UrheberBundesregierung
Der Artikel 64 des Grundgesetzes befasst sich mit der Trennung von Amt und Mandat. Das bedeutet, dass bestimmte politische Ämter und Mandate nicht von der gleichen Person gleichzeitig ausgeübt werden dürfen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Gesetz zur Transparenz bei Beteiligungen an Unternehmen durch Mitglieder der Bundesregierung
- Gesetz zur Herstellung von Transparenz hinsichtlich der Aufnahme von Krediten durch Parteien
- Gesetz über die Bundeszentrale für politische Bildung (BpBG)
- Gesetz für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität
- Gesetz zur Stärkung der Reserve (Reservestärkungsgesetz - ResStG)