Gesetz zur Förderung europäischer audiovisueller Werke durch eine Investitionsverpflichtung für Mediendiensteanbieter (Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz - MedienInvestVG)
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum02.09.2026
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz verlangt von Anbietern audiovisueller Mediendienste, wie Streamingdienste und Fernsehsender, einen Teil ihres Umsatzes in europäische Filme und Serien zu investieren. Diese Verpflichtung liegt bei acht Prozent des Nettoumsatzes in Deutschland.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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