Erstes Unternehmensstatistikreformgesetz
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum12.08.2026
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz zielt darauf ab, die wirtschaftliche Belastung durch weniger Berichterstattung im Bereich der amtlichen Statistik zu reduzieren. Dazu werden bestimmte Jahresberichte und Erhebungen gestrichen und ein neues System zur Erhebung von Unternehmensstatistiken vorbereitet.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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