Viertes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Einführung einer Widerspruchsregelung
- ArtGesetz
- BrancheGesundheit
- Datum13.08.2026
- UrheberBundesregierung
Das vierte Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes führt eine Widerspruchsregelung ein. Das bedeutet, dass jeder Mensch automatisch als Organspender gilt, es sei denn, er widerspricht aktiv.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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