Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 6)
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum17.10.2025
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz ändert Artikel 6 des Grundgesetzes. Es führt Kinderrechte ein, die auf den Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention basieren.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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