Compliance & Regulatory Monitor

Prozesskostenhilfe - Entschädigungszahlungen nach AGG als Einkommen oder Vermögen

Es geht um einen Rechtsstreit, in dem ein Kläger Prozesskostenhilfe beantragt hat, weil er eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) fordert. Das Gericht hat zunächst entschieden, dass die Entschädigung als Einkommen zählt, was dem Kläger nicht hilft, um die Kosten seines Verfahrens zu decken.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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