absoluter Revisionsgrund - Telefonkonferenz
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum09.09.2025
- Aktenzeichen5 AZN 142/25
Das Gericht hat entschieden, dass es auch nach einer bestimmten Gesetzesänderung erlaubt ist, Beratungen und Abstimmungen zu Urteilen in einem Telefonat abzuhalten, wenn alle Richter zustimmen. Dies gilt, wenn das Urteil bereits beraten, aber noch nicht verkündet wurde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.