BAG, Beschluss vom 2025-09-22 - 8 AZB 7/25
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum22.09.2025
- Aktenzeichen8 AZB 7/25
In diesem Urteil wird über ein Ordnungsgeld gesprochen, das eine Arbeitgeberin zahlen muss, weil sie gegen eine gerichtliche Anordnung verstoßen hat. Es geht darum, dass die Arbeitgeberin ohne die Zustimmung des Betriebsrats Arbeitszeiten festgelegt hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- 1. Einem Innenregress der nach außen haftenden öffentlich-rechtlichen Körperschaft gegen den gemäß § 13a Abs. 1 HmbPsychKG mit der Aufgabe des Vollzug
- Feststellung des natürlichen Willens und Beurteilung der Erforderlichkeit bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht
- BGH, Beschluss vom 2026-08-12 - XII ZB 210/26
- BGH, Beschluss vom 2026-08-11 - VIII ZR 92/26
- Adalimumab