Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revisionsbeschwerde - Grundsatzbeschwerde - Divergenzbeschwerde - Wert des Beschwerdegegenstands - Abwehrinteresse bei einer Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum30.09.2025
- Aktenzeichen8 AZM 19/25
In diesem Fall geht es um einen Streit vor Gericht, in dem die Beklagte (Gegenseite) eine Beschwerde eingelegt hat. Der Kläger wollte von der Beklagten Informationen über seine Daten nach dem Datenschutzgesetz (DSGVO) und hat damit sein Recht auf Auskunft beansprucht.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.