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BGH, Beschluss vom 2023-11-27 - IX ZR 2/23

Der Bundesgerichthof hat entschieden, dass die Anhörungsrüge der Klägerin zurückgewiesen wird. Das bedeutet, dass ihre Beschwerden zu dem vorangegangenen Beschluss nicht nachvollziehbar waren.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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