BGH, Beschluss vom 2023-11-09 - I ZB 62/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum09.11.2023
- AktenzeichenI ZB 62/23
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Beschwerde der Schuldnerin gegen die Ablehnung der Erlaubnis zur Rechtsbeschwerde unzulässig ist. Diese Entscheidung kann nicht angefochten werden, da es keine gerichtliche Überprüfung gibt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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