(Formanforderungen an einen behördlichen Verhaftungsantrag auf Grundlage eines Vollstreckungsantrag nach § 7 S 1, S 2 JBeitrG (juris: JBeitrO) - Übermittlung an Gerichtsvollzieher in Papierform oder ggf. als gerichtliches elektronisches Dokument (§ 130b ZPO) erforderlich)
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum26.10.2023
- AktenzeichenI ZB 114/22
In diesem Urteil geht es um die Form, wie ein Antrag zur Verhaftung eines Schuldners korrekt eingereicht werden muss. Das Gericht hat entschieden, dass bestimmte Dokumente in Papierform eingereicht werden müssen, auch wenn Elektronik genutzt wird.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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