BGH, Beschluss vom 2023-11-08 - I ZR 79/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum08.11.2023
- AktenzeichenI ZR 79/22
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Revision gegen ein früheres Urteil nicht zugelassen wird. Die Beklagten müssen die Kosten des Verfahrens tragen, weil ihre Argumente nicht überzeugend waren und sie ohne Erlaubnis Online-Zweitlotterien angeboten haben.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl