BGH, Beschluss vom 2023-11-27 - VIa ZR 243/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum27.11.2023
- AktenzeichenVIa ZR 243/22
In diesem Fall hat das Bundesgericht (BGH) entschieden, dass die Beschwerde eines Klägers gegen ein vorheriges Urteil nicht zugelassen wird. Es wurde festgestellt, dass es keine rechtlichen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung gibt und keine Notwendigkeit für eine Revision vorliegt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl