BGH, Urteil vom 2023-12-11 - VIa ZR 148/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum11.12.2023
- AktenzeichenVIa ZR 148/22
In diesem Urteil des Bundesgerichtshofs wurde entschieden, dass ein Kläger keinen Schadensersatz für sein Auto erhält, da die geltend gemachten Vorwürfe gegen den Hersteller nicht ausreichten. Der Kläger muss jedoch in einem neuen Verfahren die Möglichkeit bekommen, einen Schadensersatzanspruch aufgrund einer unzulässigen Abgasabschaltung noch einmal geltend zu machen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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