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Eintragung der Bezeichnung KÖLNER DOM als Marke für Reiseandenken und Reisebedarf - KÖLNER DOM

In diesem Urteil ging es darum, dass die Bezeichnung 'KÖLNER DOM' nicht als Marke für Reiseandenken und Reisebedarf eingetragen werden kann. Das Gericht stellte fest, dass diese Bezeichnung nicht ausreichend charakteristisch ist, um die Herkunft der Waren anzugeben.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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