Vergütung für Betreuertätigkeit bei Absolvierung eines Weiterbildungsstudiengangs ohne betreuungsrelevante Zielrichtung
- ArtUrteil
- BrancheFamilienrecht
- Datum15.11.2023
- AktenzeichenXII ZB 575/21
In diesem Urteil wird entschieden, dass eine Betreuerin für ihre Tätigkeit keine höhere Vergütung bekommen kann, weil ihre Weiterbildung nicht auf die Betreuung von Personen ausgerichtet war. Auch wenn sie einen Hochschulabschluss hat, sind die Kenntnisse aus ihrer Ausbildung nicht direkt für die Betreuung relevant.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.