Markenrechtliche Verwechslungsgefahr im weiteren Sinn bei Waren im Ähnlichkeitsbereich; "wandernde Benutzungsfrist" mit EU-Recht im Einklang - H 15/Hecht H 15
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum20.11.2025
- AktenzeichenI ZB 30/25
In diesem Urteil geht es um die Frage, ob zwei Marken, die ähnliche Produkte schützen, miteinander verwechselt werden können. Eine Marke für Nahrungsergänzungsmittel steht gegen eine Marke für Arzneimittel, und das Gericht bewertet, ob eine Verwechslungsgefahr besteht.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- 1. Einem Innenregress der nach außen haftenden öffentlich-rechtlichen Körperschaft gegen den gemäß § 13a Abs. 1 HmbPsychKG mit der Aufgabe des Vollzug
- Feststellung des natürlichen Willens und Beurteilung der Erforderlichkeit bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht
- BGH, Beschluss vom 2026-08-12 - XII ZB 210/26
- BGH, Beschluss vom 2026-08-11 - VIII ZR 92/26
- Adalimumab