Teilanfechtung eines WEG-Beschlusses über die Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum11.04.2025
- AktenzeichenV ZR 96/24
In diesem Urteil wurde entschieden, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht einfach Geld aus der Erhaltungsrücklage anfordern darf, ohne dass dies richtig in der Abrechnung aufgeführt ist. Ein Teilbeschluss über Nachschüsse wurde für ungültig erklärt, weil ein Betrag von 10.000 € aus der Rücklage nicht so abgerechnet werden durfte.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.