(Möglichkeit eines Unterhaltsanspruchs beider Elternteile bei einer Betreuung des Kindes nicht verheirateter Eltern im paritätischen Wechselmodell)
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum18.03.2026
- AktenzeichenXII ZB 227/25
Es geht um die finanzielle Unterstützung zwischen nicht verheirateten Eltern, die ihr Kind im Wechselmodell betreuen. Beide Eltern können einen Anspruch auf Unterhalt haben, wenn sie das Kind paritätisch betreuen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.