Wettbewerbsverstoß eines Hörgeräteakustikers: Publikumswerbung im Internet mit Werbegaben für Heilmittel insbesondere Medizinprodukte: Wertgrenze für geringwertige Kleinigkeiten - PAYBACK
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum17.07.2025
- AktenzeichenI ZR 43/24
In diesem Urteil geht es um einen Hörgeräteakustiker, der mit Werbegeschenken geworben hat, was gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) verstößt. Die Werbung war für Gesundheitsprodukte und übersteigt die erlaubte Wertgrenze von 1 € für Werbegaben.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- 1. Einem Innenregress der nach außen haftenden öffentlich-rechtlichen Körperschaft gegen den gemäß § 13a Abs. 1 HmbPsychKG mit der Aufgabe des Vollzug
- Feststellung des natürlichen Willens und Beurteilung der Erforderlichkeit bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht
- BGH, Beschluss vom 2026-08-12 - XII ZB 210/26
- BGH, Beschluss vom 2026-08-11 - VIII ZR 92/26
- Adalimumab