Nennung des Namens eines Bundestagsabgeordneten in Demonstrationsaufruf
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum29.07.2025
- AktenzeichenVI ZR 426/24
In diesem Urteil ging es darum, dass der Name eines Bundestagsabgeordneten in einem Werbeflyer für eine Demonstration genannt wurde. Der Abgeordnete fühlte sich dadurch in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.