Genehmigungszuständigkeit bei Grundstücksgeschäften eines bestellten Vertreters
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum26.03.2026
- AktenzeichenV ZB 13/25
In diesem Urteil geht es darum, welche Behörde zuständig ist, wenn ein Vertreter Grundstücke verkauft. Der Vertreter wurde vom Landkreis bestellt und benötigt dafür eine Genehmigung, die nicht vom Betreuungsgericht, sondern von der Behörde, die den Vertreter bestellt hat, erteilt werden muss.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.